Handball-Region Mitte Niedersachsen e.V.

Wichtiges aus der EP Sitzung des HVN vom 4. und 5. November 2016

Am 4. und. 5. November hat das erweiterte Präsidium in Walsrode getagt. Hier findet ihr die wichtigsten Punkte noch einmal .zusammengefasst:

Bereich Bildung:

Es wurden im HVN 42 Maßnahmen durchgeführt. Beide FSJ-Lehrgänge sind positiv verlaufen. Desweiteren gab es 17 C-Lizenz Lehrgänge und 11 Kinderhandball Grundkurse. Insgesamt wurden über 1.100 Teilnehmer beschult. Es wurden 50 C-Lizenzen und 23 B-Lizenten erteilt.

Bereich Schiedsrichter:

Trotz erhöhter Meldungen gibt es weiterhin 20% weniger Schiedsrichter im HVN als benötigt. Dieses Fehl muss durch die Vereine aufgefangen werden. Es wurden mehr als 3.700 Zeitnehmer und Sekretäre für nuScore ausgebildet. In über 130 Lehrgängen waren 16 Referenten im Einsatz.

Anträge:

Antrag zu SpO DHB/HVN 4/II:

Abs. 1 füge ein:

Mehrere (bis maximal drei) Vereine auf Gliederungsebene können in allen Alterklassen Mannschaftsspielgemeinschaften gründen. Je Altersklasse (Männer, Frauen sowie in den in §37 II a) bis f) SpO DHB genannten) wird nur eine (1) Spielgemeinschafts-Mannschaft dieser Vereine zugelassen. Außer dieser darf der Verein in den Altersklassen, in der eine Mannschaftsspielgemeinschaft eingegangen ist, maximal eine weitere Mannschaft melden. Jeder Verein darf sich maximal an drei (3) JMSG in einem Spieljahr beteiligen.

Abs. 3 füge ein:

eine vollständige mit den Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Spielausweisnummern der Mitglieder der Mannschaftsspiel-gemeinschaft unter Angabe des jeweiligen Stammvereins. Die Spielerliste muss zum Zeitpunkt der Anmeldung Spieler aller beteiligten Vereine ausweisen.  Spielberechtigt für die Mannschaftspiel-gemeinschaft ist nur, wer auf der Spielerliste aufgeführt ist. Von den Stammvereinen dürfen maximal 20 Spieler benannt werden. Eine Nachmeldung bis zur maximalen Anzahl von 20 Spielern pro Mannschaftsspiel-gemeinschaft während der laufenden Saison ist jederzeit möglich. Abmeldungen während der laufenden Saison sind ebenfalls möglich. Ein abgemeldeter Spieler darf nicht erneut zur Liste nachgemeldet werden. Im Falle einer Nachmeldung von Spielern ist der Staffelleiter spätestens vor dem ersten Einsatz schriftlich zu informieren.  

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen

Antrag zur Schiedsrichterordnung:

Die Schiedsrichterordnung wird einstimmig angenommen

Antrag zur Gebührenordnung:

Ergänzung der Gebührenordnung §13 "Gebühren Spielberechtigung"

1. Spielberechtigung nach §15 Zweitspielrecht                                          EUR 25,00

2. Spielberechtigung nach §19a Zweifachspielrecht für Jugendliche      EUR 10,00

3. Spielberechtigung nach §19b Gastspielrecht für Jugendliche             EUR 10,00

Der Antrag wird einstimmig angenommen

 Antrag Oldenburger Münsterland:

Der Regionsmeister der weibl./männl. Jugend A/B/C werden für die Relegation ab der Saison 2016/17 gleichgesetzt mit den Mannschaften der Landesliga auf den Plätzen 5-7 und brauchen keine Vorrelegation zu spielen. Der Regionsmeister der weibl./männl. Jugend B und C haben das Wahlrecht zwischen A und B Jugendteilnahme.

(Für die weibl. Jugend C Landesliga muss eine entsprechende Regelung gefunden werden, da hier 7 Staffeln gespielt werden)

Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

 

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