Handball-Region Mitte Niedersachsen e.V.

§ 55 der Spielordnung - Erklärungshilfe zur Anwendung

Auszug: Originaltext § 55 Abs 1 der SpO: Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist.

Erklärung:

Hat ein Verein mehrere Mannschaften in derselben Altersklasse (s. § 37 SpO), ist die Einsatzmöglichkeit eines Spielers in mehr als einer Mannschaft in Meisterschaftsspielen unter folgenden Bedingungen eingeschränkt:

Hat der Spieler an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en teilgenommen, ist er so lange nicht in einer unteren Mannschaft einsetzbar, bis die höhere/n Mannschaft/en zwei weitere aufeinanderfolgende Spiele ohne ihn ausgetragen hat/haben oder ein Zeitraum von vier Wochen ohne seinen Einsatz in den höheren Mannschaften (gleichgültig ob Spiele stattgefunden haben oder nicht) vergangen ist. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Vier-Wochen-Frist einzurechnen. (Die Nichtteilnahme am Spiel der höheren Mannschaft auf Grund einer Sperre wird angerechnet)

Wie ist dies nun anzuwenden / zu verstehen?

Beachte Begriff „zwei aufeinanderfolgende Spiele“:  Die „Aufeinanderfolge“ von zwei Spielen wird nicht durch ein zwischenzeitliches Spiel einer unteren Mannschaft unterbrochen.

Beispiel 1:

Spieler wird am Samstag, 03.09., in der 1. Mannschaft eingesetzt.

Spieler wird am Sonntag, 04.09., in der 2. Mannschaft eingesetzt.

Spieler wird am Samstag, 10.09., in der 1. Mannschaft eingesetzt.

Spieler kann am Sonntag, 11.09., nicht in der 2. oder 3. Mannschaft eingesetzt werden.

Spieler wird am Samstag, 17.09., nicht in der 1. Mannschaft eingesetzt (freiwillig oder gesperrt).

Spieler kann am Sonntag, 18.09., nicht in der 2. oder 3. Mannschaft eingesetzt werden.

Spieler wird am Samstag, 24.09., nicht in der 1. Mannschaft eingesetzt.

Spieler kann am Samstag, 24.09., unmittelbar nach dem Spiel der 1. Mannschaft oder am Sonntag, 25.09., in der 2. und/oder 3. Mannschaft eingesetzt werden

Beispiel 2:

Spieler wird am Samstag, 03.09., in der 1. Mannschaft eingesetzt.

Spieler wird am Sonntag, 04.09., in der 2. Mannschaft eingesetzt.

Spieler kann am Samstag, 10.09., nicht in der 3. Mannschaft eingesetzt werden.

Spieler wird am Samstag, 10.09., nicht in der 1. Mannschaft eingesetzt.

Spieler wird am Sonntag, 11.09., nicht in der 2. Mannschaft eingesetzt (obwohl möglich).

Spieler ist hiernach wieder in der 3. Mannschaft einsetzbar

Beispiel 3:

Wird der Spieler nur in jedem zweiten Spiel der 1. Mannschaft eingesetzt, führt dies nicht zur eingeschränkten Einsetzbarkeit für untere Mannschaften, da die Teilnahme an „zwei aufeinanderfolgenden“ Spielen nicht gegeben ist.

Keine Sonderregelungen für die ersten Spiele der Hinrunde und die letzten Spiele der Rückrunde! Die diesbezüglichen Sonderregelungen des § 55 alt SpO sind ersatzlos weggefallen

Der gesamte Text als Download Paragraph 55

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