Verlängerung von Trainer-Lizenzen in Zeiten von Covid-19
Quelle: HVN
Der HVN gab im April 2020 bekannt, dass alle Trainer-B- und Trainer-C-Lizenzen, die bis zum 31. Dezember 2020 gültig sind, pauschal um ein Jahr verlängert werden. Dies betrifft auch die Höchstausbildungsdauer für Trainerinnen und Trainer, die sich derzeit in der Ausbildung befinden.
<Die Verlängerung erfolgt drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit und erfolgt automatisch. Das Einreichen weiterer Unterlagen sowie einer Lizenzgebühr entfallen. Anerkannte Fortbildungsmaßnahmen, die während der aktuellen Lizenzgültigkeit absolviert wurden oder bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, behalten ihre Gültigkeit und können im nächsten Jahr – frühestens jedoch drei Monate Ablauf der Lizenz – mitsamt den weiteren Unterlagen eingereicht werden. Lizenzinhaber anderer Landesverbände, die zu Fortbildungen im HVN angemeldet waren, welche jedoch aufgrund von Covid-19 abgesagt werden mussten, können bei Jan Friedrich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim eigenen Landesverband anfordern. Angehende Trainer, die sich derzeit in der Ausbildung befinden, können ihre Lerneinheiten und Prüfungen nun innerhalb von drei Jahren abschließen.>